STATUTEN


1.  STATUTEN VPLOberwallis

Unter obigem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff, ZGB.

 

2.  ZWECK

Der Verein bezweckt die Pflege der Freundschaft und Kollegialität unter den Mitgliedern und im Rahmen des Möglichen die Wahrung der materiellen Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Ruhegehaltskasse. 

 

3.  MITGLIEDSCHAFT

Mitglied kann jede Lehrperson werden, die altershalber oder wegen Arbeitsunfähigkeit aus dem Schuldienst ausgeschieden ist und in der Regel eine Rente der Ruhegehaltskasse des Lehrpersonals bezieht. 

3.1.  In begründeten Fällen und auf Gesuch hin kann der Vorstand ein Mitglied zum Freimitglied erklären, das keine Beiträge bezahlt.

3.2  Bei der Aufnahme erhält jedes Mitglied ein Exemplar der Statuten. 

 

4.  ORGANISATION

4.1.  Die Organe des Vereins sind:

  • Die Generalversammlung (GV)
  • Der Vorstand
  • Die Revisoren
  • Die Delegierten bei der Ruhegehaltskasse

4.2.  Die Generalversammlung besteht aus allen anwesenden Mitgliedern. Sie findet ordentlicherweise einmal im Jahr statt, in der Regel am ersten Mittwoch im Oktober. 

Sie behandelt folgende Geschäft:

  • Wahl der Stimmenzähler
  • Protokoll der letzten GV
  • Jahresbericht des Präsidenten
  • Kassa- und Revisorenbericht
  • Festsetzung der Jahresbeitrages
  • Wahlen des Vorstandes, der Revisoren und der Delegierten je auf 2 Jahre
  • allfällige Statutenänderungen
  • Anträge und Verschiedenes

Der Vorstand kann weiter Traktanden vorsehen. 

 

4.3.  Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können eine ausserordentliche GV verlangen. Die Einladung dazu erfolgt mindestens 10 Tage vorher unter Angabe der Traktanden. 

 

4.4.  Die Generalversammlung entscheidet mit relativem Händemehr, es sei denn, dass die Versammlung sich für schriftliche Stimmabgabe ausspricht. 

 

4.5.  Der Vorstand ist das leitende Organ des Vereins. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Den Präsidenten wählt die GV, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber. 

 

Ihm obliegen folgende Aufgaben:

  • Er führt die Geschäfte und die Kasse des Vereins, vertritt diesen nach aussen und vollzieht die Beschlüsse der GV.
  • Er pflegt die notwendigen Kontakte zu den Organen der Ruhegehaltskasse, zu Behörden und Verbänden sowie zu den Vereinen des aktiven Lehrpersonals. 
  • Ausserdem hält er regelmässige Verbindungen zu Organisationen aufrecht, die gleiche Ziele verfolgen wie der VPLOberwallis. 

4.6.  Die Revisoren kontrollieren die Vereinsrechnung und legen zu Handen der GV ihren Bericht vor. 

 

4.7.  Die Delegierten bei der Ruhegehaltskasse vertreten die Interessen des Vereins gemäss Art. 40 und 42 der Kassenstatuten. 

 

5.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

5.1.  Die Generalversammlung kann den Verein auflösen, sofern zwei Drittel der anwesenden Mitglieder das verlangen. 

 

5.2.  Im Fall der Auflösung fällt ein eventueller Aktivsaldo an einen wohltätigen Zweck. 

 

5.3.  Beim Ableben eines Mitgliedes lässt der Verein für den Verstorbenen eine hl. Messe lesen; der Kassier gibt den entsprechenden Auftrag. Die Mitglieder sind eingeladen, an der Beerdigung teilzunehmen. 

 

Die Generalversammlung vom 4. Dezember 1991 hat die vorliegenden Statuten im Entwurf angenommen, und die GV vom 14. Oktober 1992 hat dem bereinigten Text zugestimmt. 

 

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom November 1967.

                                         

                                                                                                   Der Präsident:                      Die Schriftführerin:

                                                                                                   Jossen Dionys                              Lagger Ida